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Bußgelder in Spanien.

Die Kanaren gehören, trotz ihres Sonderstatus', zu Spanien und damit gelten die, teilweise recht happigen, spanischen Bußgelder.

Auch wenn in Spanien scheinbar alles etwas lockerer im Straßenverkehr zugeht, so bedeutet dies nicht, dass man sich mit seinem Mietwagen auf den Kanaren nicht an die Regeln halten müsste.

Ganz im Gegenteil. Auf den Kanarischen Inseln kann man für fahren im 'Freestyle' ordentlich zur Kasse gebeten werden. Falsches Parken kann da schon mal mit 90,00 € zu Buche schlagen - und das ist noch harmlos.

Die nachfolgenden, allgemeinen Stichpunkte geben Ihnen einen groben Überblick über die 'Möglichkeiten' des spanischen Bussgeldkataloges. Sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar.

Richtig Parken und Halten.

Wenn Sie es nicht schaffen, Ihr Mietauto auf einem der zahlreichen Parkplätze abzustellen, dann achten Sie bitte unbedingt auf die Farbe der Bordsteinkanten oder auf farbliche Markierungen der Strasse. Auf den Kanaren (und auch sonst in Spanien) hat die Farbe der Bordsteinkanten eine wichtige Bedeutung für Autofahrer.

Gelbe Borsteinkante auf Fuerteventura.

Die gelbe Borsteinkante bedeutet Halteverbot.

Gelbe Bordsteinkante:
Absolutes Halteverbot. Weder Parken noch Halten ist hier gestattet. Zu keiner Zeit.

Blaue Markierung:
Parken ist hier, zeitlich beschränkt, erlaubt. Es werden Parkgebühren fällig, die entweder per Automat oder bei einem Parkscheinverkäufer bezahlt werden.

Parken Sie bitte nirgends, wo Sie auch zuhause nicht parken würden, wie z.B. auf der Autobahn, zu nahe an Kreuzungen usw. Auch wenn Verstöße gegen das Park- und Halteverbot als leichte Verkehrsverstöße eingeordnet werden, kann daraus ein schwerer Verstoß werden. Haben Sie es fertig gebracht Ihren Mietwagen auf den Kanaren so abzustellen, dass der Verkehr beinträchtigt wird - oder der gemietete Wagen eine Gefahr darstellt, dann wird abgeschleppt und eine Strafe von bis zu 300,00 € kann verhängt werden.

Zu schnelles Fahren.

Auf den Kanarischen Inseln müssen Geschindigkeitsüberschreitungen teuer bezahlt werden. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h kostet 90,00 € (egal ob inner- oder ausserorts). Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen ausserhalb von Ortschaften 80 km/h (innerorts 60 km/h) schneller als erlaubt sind, dann behandelt man das in Spanien als Straftat. Das Gesetz will es so und der Strafenkatalog reicht von gemeinnütziger Arbeit bis Gefängnisaufenthalt, beides zuzüglich saftiger Geldstrafen in Höhe von mehreren Monatslöhnen.

Hinweisschild Radarkontrolle Kanaren.

Radarkontrollzonen gibt es auf den Kanaren reichlich. Netterweise kündigt man einige (nicht alle) davon mit solchen Schildern an.

Auf den Kanaren gilt - sofern nicht anders ausgeschildert - auf Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h. Eigentlich liegt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 120 km/h, aufgrund der Wirtschaftskrise hat man sich 2011 entschlossen, das Tempolimit auf 110 km/h zu reduzieren um Benzin oder Diesel zu sparen. Innerorts gelten 50 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung. Auf den Inseln finden viele der Geschwindigkeitskontrollen an den Kreisverkehren statt.

Alkohol am Steuer.

Wer mit Alkohol im Blut seinen Mietwagen über eine der Urlaubsinseln kutschiert, der darf bei Überschreiten der Mindestgrenzen (0,5 Promille, bzw. 0,3 Promille bei Fahranfängern) mit Geldstrafen ab 300,00 € rechnen. Lassen Sie den Wagen also lieber stehen, wenn Sie vorhaben einen feucht-fröhlichen Abend zu verbringen.

Gemischtes.

Mit dem Handy während der Fahrt zu telefonieren ist nicht gestattet und kostet ca. 90,00 €. Das Abschleppen eines liegengebliebenen Autos auf der Autobahn ist verboten. Jedes Auto muss zwei Warndreiecke mitführen. Das Tragen einer Warnweste - im Falle einer Panne - ist Pflicht, die Warnweste ist unmittelbar anzulegen - theoretisch muss für jede mitfahrende Person eine entsprechende Weste vorhanden sein.

Weiterführende Informationen.

Detaillierte Informationen zu Bussgeldern und Strafen im spanischen Strassenverkehr stellt der ADAC zur Verfügung.

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